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Hinweis auf öffentliche Bekanntmachungen von Bestimmungen des VHS-Zweckverbandes Rhein-Sieg

Die von der Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Rhein-Sieg am 15.04.2010 beschlossene

  • Haushaltssatzung 2010,
  • Entlastung des Verbandsvorstehers aus der Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2008 und
  • Achte Satzung zur Änderung der Entgeltordnung und des Entgelttarifs

wurden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in den Mitgliedsgemeinden und -Städten des VHS-Zweckverbandes Rhein-Sieg in der Zeit vom 31.05. bis einschließlich 06.06.2010 öffentlich bekannt gemacht.

Die jeweils aktuelle Satzung des VHS-Zweckverbandes Rhein-Sieg kann in der VHS-Geschäftsstelle in Siegburg eingesehen werden.

Bekanntmachung des VHS-Zweckverbandes Rhein-Sieg - Veröffentlichung gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG NW) in Kraft getreten. Der Verbandsvorsteher und die Mitglieder der Verbandsversammlung sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Diese Angaben sind jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen.

Die geforderten Erklärungen des Verbandsvorstehers, Herrn Bürgermeister Franz Huhn, des stellvertretenden Verbandsvorstehers, Herrn Bürgermeister Klaus Schumacher sowie der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, die Mitglieder der Verbandsversammlung sind, können ebenso in den Hauptämtern der jeweiligen Rathäuser eingesehen werden wie die Angaben der den Räten der neun Mitgliedsgemeinden angehörenden Mitgliedern der Verbandsversammlung.

Die Erklärungen der Mitglieder der Verbandsversammlung, die diese Funktion als Bedienstete der Stadt/Gemeinde wahrnehmen, lesen Sie hier.

Siegburg, den 27.03.2009
Im Auftrag
gez. Wolfgang Weinrauch
Verwaltungsleiter VHS Rhein-Sieg