Für die Teilnahme an VHS-Kursen brauchen brauchen grundsätzlich keine Nachweise mehr erbracht werden. Bitte beachten Sie die Beschränkungen, die aufgrund des Hausrechts bei den untenstehenden Räumlichkeiten ausgesprochen wurden.
In folgenden Räumlichkeiten wurden durch Wahrnehmung des Hausrechts weitergehende Hygienemaßnahmen ausgesprochen:
- Hennef
- Im Generationenhaus ist Maskenpflicht; am Platz darf die Maske abgenommen werden.
- Lohmar
- Zutritt in allen städtischen Gebäuden nur mit 3G und Maske (mind. OP-Maske); am Platz darf die Maske abgenommen werden.
- Sankt Augustin
- Im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (Ev. Kirchengemeinde) ist Maskenpflicht (mind. OP-Maske); im Unterrichtsraum darf die Maske abgenommen werden.
- Im Jugendzentrum und in der Stadtteilwohnung besteht Maskenpflicht (mind. OP-Maske); am Platz darf die Maske abgenommen werden.
- In der Mehrzweckhalle wird das Maskentragen (mind. OP-Maske) empfohlen.
Weitere Informationen über das Corona-Virus erhalten Sie hier.
Stand: 27.04.2022