Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Kursbelegung
Die angekündigten Veranstaltungen werden in der Regel nur bei einer Mindestbeteiligung von zehn Teilnehmenden durchgeführt. Die VHS Rhein-Sieg kann aus organisatorischen Gründen den Kurs absagen, verkürzen oder verschieben.

Wird auch am zweiten Veranstaltungstag lediglich eine Teilnehmerzahl von fünf bis neun Teilnehmenden erreicht, findet die Veranstaltung nur dann statt, wenn alle Anwesenden der Zahlung eines erhöhten Entgeltes zustimmen.

Kurse mit weniger als fünf Teilnehmenden finden nicht statt (siehe 3. Entgelt).

Die am zweiten Veranstaltungstag festgestellte Teilnehmerzahl ist für die Berechnung des erhöhten Entgeltes maßgebend. Verändert sich die Teilnehmerzahl nachträglich, wirkt sich dies nicht mehr auf das Entgelt aus.

Die Kursleitenden besprechen mit den Teilnehmenden am ersten Veranstaltungstag den Ablauf der Veranstaltung sowie alle erforderlichen organisatorischen Formalitäten.

Eine Teilnahme an einzelnen Kursstunden zur Probe (Schnupperstunde) ist nicht möglich.

Melden sich Personen an, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Melden sich mehr Teilnehmende an, als Plätze verfügbar sind, so berücksichtigt die VHS Rhein-Sieg die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ist ein Kurs bereits ausgebucht, benachrichtigt die VHS Rhein-Sieg die Teilnehmenden mit der Rückfrage, ob ein anderer Kurs in Frage kommt oder ein Platz auf der Warteliste gewünscht wird. Über eine Nachrückmöglichkeit in den gewünschten Kurs informiert die VHS Rhein-Sieg zeitnah.

Innerhalb einer Woche versendet die VHS Rhein-Sieg per E-Mail oder Brief eine Anmeldebestätigung für jede anmeldepflichtige Veranstaltung.

Teilnehmende mit Bildungsscheck
Die VHS Rhein-Sieg gewährt Teilnehmenden mit Bildungsscheck eine Ermäßigung von 50 % der Teilnahmegebühren (bis jeweils max. 500,00 EUR).
Der Bildungsscheck muss vor dem Anmelden ausgestellt und der Anmeldung im Original beigefügt werden.

2. Abmeldung
Eine kostenfreie Abmeldung aus Kursen, Wochenendkursen und entgeltpflichtigen Einzelveranstaltungen ist bis 2 Wochen vor Beginn bei der VHS-Geschäftsstelle möglich. Die Fälligkeit bei Kursen und Veranstaltungen richtet sich nach § 3 Abs. 1 der Entgeltordnung. Bei Bildungsurlauben kann eine Ersatzperson benannt werden. Das Nichterscheinen in der Veranstaltung befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Eine Erstattung der Entgelte  nach Ablauf der Abmeldefrist ist grundsätzlich nicht möglich. Einzelfallentscheidungen im Härtefall bei einer nachträglich belegten Verhinderung durch Krankheit oder Dienstpflichten liegen im Ermessen der VHS-Leitung. In diesem Fall ist ein Verwaltungskostenbetrag in Höhe von 5,00 EUR vorgesehen.

Für Bildungsurlaube ist das kostenfreie Abmelden nur bis zwei Wochen, mit Übernachtung bis vier Wochen vor Beginn möglich. Nach dieser Frist berechnet die VHS Rhein-Sieg 50 % des Entgeltes bei nachgewiesener Verhinderung durch Krankheit, Umzug oder Dienstpflichten. Ansonsten berechnet die VHS Rhein-Sieg das volle Entgelt. Durch das ordnungsgemäße Anmelden eines Ersatzteilnehmenden entfällt die Zahlungspflicht.

Für telc Prüfungen gelten gesonderte Abmeldebedingungen. Ein kostenfreies Abmelden von einer Zertifikatsprüfung ist schriftlich bei der VHS Rhein-Sieg bis sechs Wochen vor Prüfungsbeginn möglich. Danach fällt ein anteiliges Entgelt an. Bei nicht erteilter Einzugsermächtigung muss das Prüfungsentgelt bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung auf dem Konto der VHS Rhein-Sieg eingehen. Auf Prüfungsentgelte gewährt die VHS Rhein-Sieg keine Ermäßigung.

Das Abmelden vom Einbürgerungstest ist nicht möglich. Die VHS Rhein-Sieg erstattet keine bereits gezahlten Prüfungsentgelte.

Für Xpert Business-Kurse ist das kostenfreie Abmelden bis zum Beginn des zweiten Kurstages möglich. Sofern die Kursanmeldung erst nach Kursbeginn erfolgt, ist eine kostenfreie Abmeldung binnen 14 Tagen möglich, sofern nicht mehr als eine Video-Aufzeichnung angesehen wurde. Für Xpert Business-Prüfungen ist eine kostenfreie Abmeldung bis fünf Wochen vor Prüfungsbeginn möglich. Danach fällt ein anteiliges Entgelt in Höhe von 10,00 Euro an. Bei nicht erteilter Einzugsermächtigung muss das Prüfungsentgelt bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung auf dem Konto der VHS Rhein-Sieg eingehen.

Mit der Anmeldung besteht eine Zahlungspflicht des Entgeltes. Die Zahlungspflicht besteht auch, wenn Teilnehmende dem Kurs oder der Prüfung fernbleiben. Auch wenn angemeldete Teilnehmende einer Lastschrift widersprechen, entspricht dies nicht einer Abmeldung.

3. Entgelt
Die Höhe des Entgeltes ist im Programmheft abgedruckt. Grundlage ist die von der Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes beschlossene Entgeltordnung. Diese finden Sie auf unserer Website
www.vhs-rhein-sieg.de > Wir über uns > Satzungen > Entgeltordnung.
Aufgrund eines erteilten SEPA-Lastschriftmandates bucht die VHS Rhein-Sieg nach Veranstaltungsbeginn das Entgelt ab. Bei mehrwöchigen Kursen erfolgt der Lastschrifteinzug frühestens zwei Wochen nach Kursbeginn. In der Regel werden die Entgelte zum 1. und 15. eines Monats eingezogen.

Der VHS Rhein-Sieg entstehende Kosten für eine Bankrücklastschrift werden in Rechnung gestellt.

Die Anmeldebestätigung enthält Einzelheiten zum Kurs sowie die Mandats-Referenznummer. Diese findet sich später auch auf dem Konto-Auszug des Teilnehmenden, zusammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer der VHS Rhein-Sieg.

4. Entgeltermäßigung
Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach SGB III (Arbeitslosengeld), nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) sowie nach SGB XII (Sozialhilfe) erhalten auf Antrag für einen Kurs oder eine Kursreihe pro Semester eine Ermäßigung des Entgeltes bis höchstens 50 %.
Eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung der Agentur für Arbeit oder des Sozialamtes muss der Anmeldung beiliegen.
Eine Familienermäßigung wird nicht gewährt.

Auf Einzelveranstaltungen, Prüfungsentgelte und Nebenkosten wie Eintrittsgelder, Lebensmittelumlage und Kursmaterial gewährt die VHS Rhein-Sieg keine Ermäßigung.

5. Erlass von Entgelten
In besonderen Härtefällen kann die VHS Rhein-Sieg auf schriftlichen Antrag hin eine weitergehende Ermäßigung oder den Erlass des Entgeltes aussprechen. Dies gilt nur für einen Kurs pro Teilnehmenden und Semester.

6. Ausschluss von Teilnehmenden
Teilnehmende, denen gegenüber die VHS Rhein-Sieg noch offene Forderungen aus Mahn- oder Vollstreckungsverfahren hat, werden von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Mit Begleichen der Forderung gewährt die VHS Rhein-Sieg wieder eine Teilnahme.

7. Versicherung und Hausordnung
Es besteht eine grundsätzliche Unfallversicherung für Teilnehmende an VHS-Veranstaltungen.

Wer an einer Veranstaltung der VHS Rhein-Sieg teilnimmt, erkennt die Hausordnung der VHS Rhein-Sieg sowie die der betreffenden Gebäude an. Das Rauchen in Veranstaltungsräumen und das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

8. Zusätzliche Kosten bei VHS-Kursen
Bei den meisten Kursen mit verbrauchsabhängigen zusätzlichen Kosten sind diese im Programmheft aufgeführt. Eine verlässliche Angabe ist aufgrund von schwankenden Marktpreisen nicht immer möglich. Die Kursleitenden besprechen dieses Thema am ersten Veranstaltungstag mit den Teilnehmenden.

Für das Ausstellen von individuellen Bescheinigungen und Ersatzzeugnissen berechnet die VHS Rhein-Sieg 5,00 EUR Verwaltungskosten. Die gleichen Kosten fallen für Teilnahmebescheinigungen für Veranstaltungen an, die länger als ein Semester zurück liegen. Für die Kurse im Fachbereich Gesundheitsbildung werden nur noch einfache Bescheinigungen ausgestellt.

Stand: 09.01.2024