Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG NW) in Kraft getreten. Die Verbandsvorsteherin und die Mitglieder der Verbandsversammlung sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Diese Angaben sind jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen.
Die geforderten Erklärungen der Verbandsvorsteherin, Bürgermeisterin Claudia Wieja, des stellvertretenden Verbandsvorstehers, Bürgermeister Norbert Büscher, sowie der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, die Mitglieder der Verbandsversammlung sind, können ebenso in den Hauptämtern der jeweiligen Rathäuser eingesehen werden wie die Angaben der den Räten der neun Mitgliedsgemeinden angehörenden Mitglieder der Verbandsversammlung.
Lesen Sie die Erklärungen der Mitglieder der Verbandsversammlung (PDF), die diese Funktion als Bedienstete der Stadt/Gemeinde wahrnehmen.