Mitwirkung in der Volkshochschule Rhein-Sieg

Als Mitwirkungsgremium der Volkshochschule entwickelt die VHS-Konferenz Ideen zur bürgernahen Weiterbildung in den neun Kommunen des Zweckverbands. Sie setzt sich zusammen aus den Vertretern der Teilnehmenden, der Kursleitenden und dem Pädagogenteam.

Zur Zeit nehmen die folgenden Damen die nach der Mitwirkungssatzung vorgesehenen Funktionen wahr.

Vorsitzende der VHS-Konferenz
Helma Marewski
Am Dreieck 18, 53819 Neunkirchen-Seelscheid

Stellvertreterin der VHS-Konferenz
Barbara Schäfer-Löffler
Pappelweg 72, 53757 Sankt Augustin

 

Die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Rhein-Sieg hat auf Grund des § 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Modernisierung der Weiterbildung vom 19.10.1999 (GN.NRW. S. 574) i.V.m. § 25 der VHS-Satzung in der jeweils gültigen Fassung in ihrer Sitzung am 24.11.2005 folgende Satzung über die Mitwirkung in der VHS Rhein-Sieg beschlossen:

§ 1 Allgemeines

Die Mitwirkung der Kursleitenden und Teilnehmenden in der VHS Rhein-Sieg wird durch die Einrichtung einer Versammlung der Kursleitenden, einer Versammlung der Kurssprecherinnen und Kurssprecher sowie einer VHS-Konferenz gewährleistet.

§ 2 VHS-Konferenz

1. Die VHS-Konferenz ist das demokratisch gewählte Mitwirkungsorgan der VHS Rhein-Sieg.
2. Die VHS-Konferenz berät und beschließt über Empfehlungen, die sich an die Leiterin/den Leiter der VHS oder an den VHS-Zweckverband richten.

Dazu gehören insbesondere Vorschläge

a) zum VHS-Programm und dessen Gestaltung,
b) zur Verbesserung der Lernbedingungen,
c) zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Werbung sowie
d) zur Zusammenarbeit mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen.

3. Mitglieder der VHS-Konferenz sind

a) die nach § 3 Abs. 2 in die VHS-Konferenz gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Kursleitenden,
b) die nach § 4 Abs. 3 in die VHS-Konferenz gewählten Kurssprecherinnen und Kurssprecher
c) die Leiter/der Leiter, die Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter sowie die Verwaltungsleiterin/der Verwaltungsleiter der VHS Rhein-Sieg.

4. Die VHS-Konferenz wird über alle für ihre Aufgaben wichtigen Angelegenheiten unterrichtet. Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 3 Versammlung der Kursleitenden

1. Die Versammlung der Kursleitenden berät über Angelegenheiten aus ihrem Kreis und formuliert Anregungen für die VHS-Konferenz.
2. Sie wählt mit einfacher Stimmenmehrheit jeweils im ersten Halbjahr für die Dauer eines Geschäftsjahres fünf Vertreterinnen und Vertreter und je eine Stellvertretung in die VHS-Konferenz. Wählbar sind alle Kursleitenden, die insgesamt mindestens 10 Unterrichtsstunden
im Semester erteilen.

§ 4 Versammlung der Kurssprecherinnen und Kurssprecher

1. Die Teilnehmenden an Kursen mit insgesamt mindestens 10 Unterrichtsstunden wählen innerhalb der ersten vier Wochen nach dem allgemeinen Beginn des ersten Halbjahres eines Geschäftsjahres jeweils eine Kurssprecherin/einen Kurssprecher und eine Stellvertreterin/ einen Stellvertreter. Diese vertreten die Interessen der Teilnehmenden ihrer Kurse in der Versammlung der Kurssprecherinnen und Kurssprecher.
2. Die Versammlung der Kurssprecherinnen und Kurssprecher berät Angelegenheiten aus den Veranstaltungen und formuliert Anregungen für die VHS-Konferenz.
3. Sie wählt mit einfacher Stimmenmehrheit jeweils im ersten Halbjahr für die Dauer eines Geschäftsjahres aus dem Kreis der Kurssprecherinnen und Kurssprecher fünf Vertreterinnen und Vertreter und je eine Stellvertretung in die VHS-Konferenz.

§ 5 Geschäftsordnung

1. Die in § 1 genannten Mitwirkungsgremien werden ermächtigt, sich eine gemeinsame Geschäftsordnung zu geben, in der Einzelheiten ihrer Arbeitsweise geregelt sind.
2. Die Geschäftsordnung wird von der VHS-Konferenz mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen, nachdem die Versammlung der Kursleitenden und die Versammlung der Kurssprecherinnen und Kurssprecher Gelegenheit hatten, zu dem ihnen zuvor vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung Stellung zu nehmen. Gleiches gilt für Änderungen der Geschäftsordnung.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Mitwirkungsrechte in der VHS Rhein-Sieg vom 06.08.1980 außer Kraft.

VHS Rhein-Sieg