9. November 1938 – Wie aus Nachbarn Juden wurden
Eine moderierte Lesung mit Diskussion
Lesung am Mittwoch, 03.11.2021, 19:00 – 20:30 Uhr
Ort: Siegburg, Stadtmuseum; Forum
Entgelt: entgeltfrei (Plätze begrenzt)
Im November 1938 geht im ganzen Deutschen Reich die Saat des Hasses auf. In Hunderten Gemeinden demütigen Einwohner ihre jüdischen Nachbarn. Sven Felix Kellerhoff (Historiker und leitender Redakteur Geschichte, WELT) zeigt am Beispiel des rheinhessischen Weindorfes Guntersblum, wie der Hass wuchert, ausbrach und welche Folgen er hatte.
Das heutige Bild des Novemberpogroms 1938 wird von den Vorgängen in Berlin und einigen anderen großen Städten wie München oder Essen dominiert. Doch das eigentlich Schockierende an den antisemitischen Übergriffen der „Reichskristallnacht“ war, dass sie anders als frühere organisierte Pogrome tatsächlich reichsweit und bis in die Provinz hinein stattfanden. Die Novemberpogrome sind die Zäsur zu einer neuen Qualität und Intensität der Verfolgung. Gerade der Blick in ein ganz normales Dorf macht die erschreckende Normalität des Judenhasses greifbar und unmittelbar einsichtig. Hier kannten sich Opfer und Täter tatsächlich, lebten eng zusammen. Sven Felix Kellerhoff erzählt von den ergreifenden Schicksalen der Betroffenen in Guntersblum. Er zeigt, wie das Gift des Antisemitismus sich ausbreitete, wie die Situation ab 1933 eskalierte, was im November 1938 genau geschah und wie die Vergangenheit diesen exemplarischen Ort bis heute nicht loslässt.
Eine Kooperationsveranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung mit der VHS Rhein-Sieg, mit Unterstützung der Kreisstadt Siegburg
Moderation: Jochen Leyhe, Gymnasiallehrer für Politik und Französisch
Eintritt: Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Veranstaltung ist online unter > www.vhs-rhein-sieg.de buchbar, an der Kasse des Stadtmuseums Siegburg sind ebenfalls Einlasskarten erhältlich. Am Abend der Veranstaltung selbst werden für spontan Entschlossene die übrigen Plätze frei gegeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Teilnahme an dieser Veranstaltung im Rahmen der 3-G-Regel einen Nachweis über eine Covid-19-Schutzimpfung, den Status als genesen oder einen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, benötigen.