(Kurs-Nr. 261-49922B) Prüfung Einbürgerungstest
- Veranstaltungsort:
- Siegburg, vhs-Studienhaus; Raum A.1.01,
- Datum:
- Freitag, 03.07.2026
- Kursleiter*in:
- Alexandra Dedeurwaerder-Haas Marion Engels
- Wochentage:
- Fr.
- Dauer:
- 1 Tag
- Uhrzeit:
- 14:45 – 16:00 Uhr
- Unterrichtsstunden gesamt:
- 1,67
- Entgelt:
- 25,00 EUR
- Max. Teilnehmendenzahl:
- 25
> Flyer Einbürgerungstest
Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest weisen Zugewanderte Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nach. Diese werden seit September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt.
Bevor Sie sich anmelden, lassen Sie sich bitte beim Ausländeramt der Kreisverwaltung beraten, ob Sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen. Das Ausländeramt teilt Ihnen auch mit, ob Sie zusätzlich zum Einbürgerungstest einen Sprachtest ablegen müssen. Ein bestandener Einbürgerungstest gilt nicht als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.
Der Test kann nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung abgelegt werden. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung und zur Beratung die Sprechstunden.
Der Test kann wiederholt werden.
Die Sprechstunden finden wie folgt im vhs-Studienhaus, Humperdinckstraße 27, in Siegburg statt:
mittwochs, 14:00 - 15:30 Uhr
donnerstags, 09:00 - 10:30 Uhr
Anmeldeschluss: 5. Juni 2026
