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Teilnahmebedingungen

Kursbelegung
Die angekündigten Veranstaltungen können in der Regel nur bei einer Mindestbeteiligung von zehn Teilnehmenden durchgeführt werden.

Wird auch am zweiten Veranstaltungstag lediglich eine Teilnehmerzahl von fünf bis neun Teilnehmenden erreicht, kann die Veranstaltung durchgeführt werden, wenn alle Anwesenden der Zahlung des dann anfallenden erhöhten Entgeltes zustimmen.

Kurse mit weniger als fünf Teilnehmenden können nicht stattfinden (siehe „Entgelt").

Die am zweiten Veranstaltungstag festgestellte Teilnehmerzahl ist für die Berechnung des erhöhten Entgeltes maßgebend. Eine nachträgliche Veränderung der Teilnehmerzahl wirkt sich nicht mehr auf das Entgelt aus.

Die Kursleitenden werden mit den Teilnehmenden am ersten Veranstaltungstag die Inhalte und den Ablauf der Veranstaltung besprechen und die Formalitäten erledigen.

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.

Melden sich mehr Teilnehmende an, als Plätze im Kurs vergeben werden können, so werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist ein Kurs bereits ausgebucht, erhalten Sie Nachricht mit der Rückfrage, ob Sie einen anderen Kurs belegen wollen oder in eine Warteliste aufgenommen werden möchten. Wir informieren Sie über eventuell frei werdende Plätze.

Sie erhalten innerhalb einer Woche per E-Mail oder Brief eine Anmeldebestätigung für jede anmeldepflichtige Veranstaltung.

Für Teilnehmende mit Bildungsscheck
Die VHS Rhein-Sieg gewährt Teilnehmenden mit Bildungsscheck eine Ermäßigung von 50 % der Teilnahmegebühren (bis jeweils max. 500,00 EUR). Lernmittel sind hiervon ausgenommen. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsscheck vor der Anmeldung zum Kurs ausgestellt sein muss.

Abmeldungen
Kostenfrei können Sie sich aus Kursen, Wochenendkursen und Einzelveranstaltungen bis fünf Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der VHS-Geschäftsstelle abmelden. Das gesamte Entgelt wird fällig, wenn die Frist nicht eingehalten wird und keine nachgewiesene Verhinderung durch Krankheit, Umzug oder Dienstpflichten vorliegt. Es entstehen hierbei Verwaltungskosten von mindestens 5,00 EUR zuzüglich der schon in Anspruch genommenen Kurseinheiten. Allerdings können Sie einen Ersatzteilnehmenden benennen.

Für Bildungsurlaube ist eine kostenfreie Abmeldung nur bis zwei Wochen vor Beginn möglich. Nach dieser Frist werden bei nachgewiesener Verhinderung durch Krankheit, Umzug oder Dienstpflichten 50 % des Entgelts fällig. Ansonsten wird das volle Entgelt in Rechnung gestellt. Allerdings können Sie einen Ersatzteilnehmenden benennen.

Für telc-Prüfungen gelten ebenfalls eigene Abmeldebedingungen. Von der Zertifikatsprüfung können Sie sich schriftlich bis sechs Wochen vor Prüfungsbeginn kostenfrei bei der VHS Rhein-Sieg abmelden. Danach wird anteilig Entgelt fällig. Wenn Sie der VHS Rhein-Sieg keine Einzugsermächtigung erteilen, müssen Sie das Prüfungsentgelt bis spätestens sechs Wochen vor der Prüfung überweisen. Auf Prüfungsentgelte kann keine Ermäßigung gewährt werden.

Eine Abmeldung vom Einbürgerungstest ist nicht möglich. Bereits gezahlte Prüfungsentgelte werden nicht erstattet.

Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich, das Kursentgelt zu bezahlen. Die Zahlungspflicht besteht auch, wenn Sie dem Kurs oder der Prüfung fernbleiben.

Entgelt
Die Höhe des Teilnehmerentgeltes ist im Programmheft festgelegt. Grundlage ist die von der Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes beschlossene Entgelteordnung. Diese ist in der Geschäftsstelle einzusehen bzw. erhältlich. Die Entgelte werden grundsätzlich aufgrund erteilter Abbuchungsermächtigung nach Veranstaltungsbeginn abgebucht.

Entgeltermäßigungen
Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach SGB III (Arbeitslosengeld), nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) sowie nach SGB XII (Sozialhilfe) können für einen Kurs oder eine Kursreihe pro Semester eine Ermäßigung des Kursentgeltes von 50 % beantragen.

Bitte reichen Sie eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung der Agentur für Arbeit oder des Sozialamtes mit Ihrer Anmeldekarte bei der Kursleitung oder bei der VHS-Geschäftsstelle ein. Eine Familienermäßigung wird nicht gewährt.

Keine Ermäßigung wird auf Einzelveranstaltungen, Prüfungsentgelte und Nebenkosten wie Eintrittsgelder, Lebensmittelumlage und Kursmaterial gewährt.

Erlass von Entgelten
In besonderen Härtefällen kann die VHS-Direktorin auf schriftlich begründeten Antrag hin eine weitergehende Ermäßigung oder den Erlass des Entgeltes aussprechen. Dies gilt nur für einen Kurs pro Teilnehmenden und Semester.

Versicherung und Hausordnung
Im Rahmen der Versicherungsbedingungen haftet die Volkshochschule Rhein-Sieg bei Unfällen von Teilnehmenden
a) auf den Schulgrundstücken,
b) bei Exkursionen und Fahrten,
c) auf dem direkten Weg von der Wohnung zum Schulgrundstück und zurück.

Gehaftet wird dabei nur für im Zusammenhang mit Unfällen entstehende Gesundheitsschäden; Verluste durch Diebstahl und Sachschäden werden nicht ersetzt (z. B. Schäden an Brillen und Bekleidung). Versicherungsschutz besteht nur für angemeldete Teilnehmende.

Wer an einer Veranstaltung der VHS Rhein-Sieg teilnimmt, erkennt die Hausordnung der betreffenden Gebäude an. Das Rauchen in Veranstaltungsräumen ist nicht gestattet.

Zusätzliche Kosten bei VHS-Kursen
Bei den meisten Kursen mit verbrauchsabhängigen zusätzlichen Kosten finden Sie die Angaben bei der Ankündigung im Programmheft. Da die Kosten für Lehrbücher, Übungsmaterial, Ton, Filme o. Ä. mitunter variieren oder der Preisgestaltung des Handels unterliegen, kann die Volkshochschule nicht immer verlässliche Angaben machen. Die Kursleitenden werden dieses Thema am ersten Veranstaltungstag mit Ihnen besprechen.

Für die Ausstellung von qualifizierten Bescheinigungen und Ersatzzeugnissen werden 5,00 EUR Verwaltungskosten erhoben. Dazu zählen die Bescheinigungen für die Kurse im Fachbereich Gesundheitsbildung. Die gleichen Kosten werden fällig für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen für Veranstaltungen, die länger als ein Semester zurück liegen.

Die Entgelteordnung der VHS Rhein-Sieg finden Sie hier.

Datenschutz
Ihre persönlichen Daten dienen lediglich VHS-internen Zwecken, sie werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Angaben über Alter und Geschlecht werden aus statistischen Gründen erfasst und anonym weiterverarbeitet. Die zur Ausfertigung von Zertifikaten erforderlichen Daten werden an die entsprechenden Stellen übermittelt:

  • Exkursionen
    betreffende Einrichtungen (z. B. Flughafen, Kanzlerbungalow)
  • Deutsch-Einstufungstest, Einbürgerungstest
    BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
  • Teilnehmerdaten von Integrationskursen
    BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und z. T. an die Ausländerbehörde
  • Fremdsprachenprüfungen (auch Deutsch)
    telc GmbH
  • Cambridge First Certificate, Xpert Business Prüfungen, Tastschreibprüfungen, e-card.NRW
    Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V.
  • Schülerdaten von Schulabschlusslehrgängen
    Bezirksregierung Köln, Amt für Ausbildungsförderung (bei BAföG-Empfängern)

Auf Wunsch löschen wir Ihre Daten unverzüglich, sobald Ihre Kursteilnahme abschließend bearbeitet wurde. Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an Angelika Ecker, Tel. 02241 3097-22.

© VHS Rhein-Sieg, Siegburg, 2010

Alle Rechte vorbehalten.

Datenschutzbestimmungen

Sollten personenbezogene Daten von Nutzern dieser Internet-Seite erhoben werden, so ist deren Angabe freiwillig. Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen rein statistischen, organisatorischen oder abrechnungstechnischen Zwecken, wenn nicht im Rahmen der Erhebung auf eine andere Zweckverwendung hingewiesen wird.